Dienstleistungen & Services
Nachstehend sind alle Bedingungen rund um unsere Services (Montageservice) und zur Garantie aufgeführt.
1. Montageservice
Sie können sich bei Ihrer Bestellung für eine Montagedienstleistung entscheiden. Die Montagedienstleistung wird von unseren regionalen Servicepartnern durchgeführt, welche innerhalb von max. 1 Woche Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Gemeinsam klären Sie dann alle weiteren Vereinbarungen – wie den Termin, an dem der Aufbau stattfinden soll. Eine nachträgliche Beauftragung des Montageservices ist nur bis zu 2 Wochen nach Lieferung des zu montierenden Produktes möglich.
Der Montageservice wird für das deutsche Festland sowie Österreich und die Schweiz zum Festpreis angeboten, Montagen auf den deutschen Inseln sind teils auf Anfrage möglich. Der Leistungsumfang des Montageservices bestimmt sich nach dem jeweiligen Aufbauauftrag, mindestens ist der Aufbau des Hauptproduktes (Gartenhaus, Sauna, Carport, Terrassenüberdachung) zu beauftragen. Darüber hinaus können Sie die Montage von Zubehörartikeln zusätzlich beauftragen. Der Aufbau erfolgt inkl. An- und Abfahrt und ab Oberkante Fundament.
Der Aufbau erfolgt gemäß der Beauftragung. Etwaige Sonderwünsche sind immer vorab mit dem Montageteam zu klären und können ggf. separat in Auftrag gegeben werden.
Die Lieferung und die Montage erfolgen unabhängig voneinander und demnach – außer in seltenen Ausnahmefällen – nicht taggleich. Eine Anlieferung durch das Montageteam ist nicht möglich.
Wir verweisen Sie darauf, dass Sie sich mit Beauftragung des Aufbauservices zur Erfüllung folgender Punkte bereit erklären:
- Das Fundament ist durch Sie zu erstellen. Das von Ihnen erstellte Fundament muss für den Aufbau geeignet, ausreichend groß, waagerecht, durchgehärtet, trocken und sauber sein.
- Das Tragen des Bausatzes über eine Entfernung von bis zu 15 Meter (ebenerdig) ist in den Montageoptionen Basic und Premium inklusive. Bei der Montageoption Exklusiv ist ein Trageweg bis zu 40 Meter im Preis enthalten. Ein Tragen über weitere Distanzen oder beschwerliche Wege (Unebenheiten, Hindernisse) ist mit dem Montageteam abzustimmen.*
- Für den Aufbau sollten mindestens 60 cm umlaufend um das Fundament Platz sein, um die erforderlichen Arbeiten auszuführen. Bei erheblichen Behinderungen wie z.B. schmale Zugänge, Bäume oder Hecken, ist das Montageteam vorab zu informieren.*
- Das Montageteam muss Zugang zu einer Stromquelle mit 230 V haben.
- Als Kunde sollten Sie während des Aufbaus vor Ort und ansprechbar sein.
*Sofern durch ungenügenden Platz, längere Montagewege oder ähnliches zusätzliche Montagezeit anfällt, muss diese vor Ort mit einem Stundensatz von 49 CHF je Mitarbeiter zusätzlich berechnet werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass sämtliches Material des Bausatzes sowie das zu montierende Zubehör kontrolliert und am geplanten Aufbautag verfügbar ist. Sollte das von uns gelieferte Produkt wider Erwarten nicht vollständig oder mangelhaft sein und sich dies erst herausstellen, wenn der Aufbau durch das Montageteam beginnen soll, drohen sonst ganz erhebliche Verzögerungen. Prüfen Sie Ihr/e Produkt/e deshalb vorab auf etwaige Mängel und reklamieren diese im Vorfeld. Achten Sie auf offensichtliche Beschädigungen.
Zum Wohle Ihres Produktes behalten wir uns das Recht vor, die Montage aufgrund schlechter Witterungsbedingungen zu verschieben. Eine etwaige Verschiebung der Montage wird mit Ihnen abgestimmt. Ob der Aufbau möglich ist, entscheidet das Montageteam nach Möglichkeit vor Anfahrt zum Aufbauort.
Aus Sicherheitsgründen können nur die über die A-Z Gartenhaus GmbH bezogenen Originalteile montiert oder verbaut werden.
2. GartenHaus Garantie
Sollte es zu einem beschädigten Teil kommen, so stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite. Zum einen haben Sie die Möglichkeit, sich bereits im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftungsrechte an uns zu wenden.
Unbeschadet der gesetzlichen Mängelhaftungsrechte werden von der Komfort-Garantie auch selbstverschuldete Schäden, die nicht grob fahrlässig verursacht wurden, sowie Schäden durch den normalen, üblichen Verschleiß erfasst.
Umfang der Schadensbeseitigung
Innerhalb der Komfort-Garantie beseitigt der Verkäufer neben allen Schäden, die nachweisbar auf Materialfehler zurückzuführen sind, ebenfalls selbstverschuldete Schäden, die nicht grob fahrlässig verursacht wurden, Schäden durch Abnutzung und Verschleiß sowie Sturmschäden und Schäden durch höhere Gewalt.*
Die Schadensbeseitigung betrifft die folgenden Bauteile: Türen (Glasschäden im Wert von bis zu 200 CHF), Fenster (Glasschäden im Wert von bis zu 200 CHF), Teile der Dachrinne, Teile der Dacheindeckung, Türschloss sowie Beschläge. Im Zuge der Schadensbeseitigung wird dem Endverbraucher des Produktes (nachfolgend: der Käufer) das erforderliche Ersatzteil, sofern es im Lager verfügbar ist, kostenfrei geliefert, andernfalls wird der Kaufbetrag des beschädigten Teiles erstattet. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer im Rahmen der Garantie nicht für Neben- oder Folgeschäden, die sich aus dem Erstschaden ergeben. Im Falle einer Reklamation im Rahmen der Garantie benötigt der Verkäufer das ausgefüllte Reklamationsformular, Fotos der beschädigten Bauteile, die Stückliste, auf der die defekten Teile markiert sind sowie den Liefer- und/oder Kaufbeleg. Das genaue Vorgehen im Falle einer Reklamation kann hier nachgelesen werden.
Voraussetzungen für eine Schadensbeseitigung
Um eine Schadensbeseitigung zu gewähren, müssen einige Voraussetzungen bei dem Bau sowie der Nutzung des Produktes eingehalten werden. Der Aufbau muss gemäß der mitgelieferten Aufbauanleitung erfolgen. Das Fundament sowie die Befestigung des Artikels werden sachgemäß errichtet, das Fundament muss für den Aufbau geeignet, ausreichend groß, waagerecht, durchgehärtet, trocken und sauber sein. Alle Produkte sind gegen klimatische Einwirkungen zu schützen, z. B. durch Dach- und Befestigungsleisten, Anker, Sturmschutzleisten oder andere Mittel, auch wenn diese Vorrichtungen nicht mit dem Produkt geliefert werden. Der Aufbau erfolge gemäß der Aufbauanleitung und Pflege- und Wartungshinweise wurden beachten.
Die Garantiehaftung besteht nicht für solche Schäden, die darauf beruhen, dass der Käufer Bestandteile des Produktes bei der Montage verwendet, die erkennbar defekt oder schadhaft sind. Alle gelieferten und eingebauten Teile sind ordnungsgemäß gepflegt, insbesondere das Ölen der Beschläge wurde regelmäßig durchgeführt. Das Produkt ist im Besitz des Erstkäufers und wurde nicht demontiert und wiederaufgebaut. Der Schaden ist binnen eines Monats in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) anzuzeigen, nachdem der Käufer Kenntnis von dem Schaden erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
Ausgeschlossen sind:
Grob fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch Nichtbeachtung der Aufbauanleitung, bauseitige Veränderungen, unsachgemäße Behandlung / Befestigung / Belastung, unzureichende oder falsche Pflege und Belüftung sowie fehlerhafte Holzanstriche entstehen. Des Weiteren übernimmt der Verkäufer keine Schäden für verarbeitetes Material, welches kein Bestandteil der Aufbauanleitung bzw. kein Produkt der ursprünglichen Bestellung ist, Oberflächenstörungen aufgrund von Harzfluss aus dem Holz sowie Glanzgrad- und Farbtonänderungen bedingt durch Bewitterung. Gewerblich genutzte Häuser sind von der Schadensbeseitigung ausgeschlossen. Spaltmaße, handelsübliche Abweichungen hinsichtlich der Farbe, kleine Abweichungen des Produktes gegenüber den gezeigten Bildern sowie abweichende Abmessungen von unter 2 Prozent im Vergleich zu den angegebenen Maßen stellen für den Verkäufer keinen Schaden dar. Für Transportschäden haftet der Spediteur.
Alle Schäden, die durch höhere Gewalt entstanden sind und/oder die im Rahmen einer Haftpflicht-Versicherung abgewickelt werden können, fallen nicht in den Garantierahmen.
Geltungsbereich
Das Garantieversprechen gilt nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Die Komfort Garantie gilt für Gartenhäuser, Gewächshäuser, Kinderspielgeräte, Saunen sowie Carports & Garagen im Wert von 800 CHF - 8.000 CHF. Ausgeschlossen von der Komfort-Garantie sind Gewächshäuser aus Glas. Ausgeschlossen vom Ersatzteil Einbau sind Elektro- und Holzöfen sowie weitere Bauteile, für die es eine Montage und Abnahme durch Spezialisten bedarf. Alle Garantieangebote gelten für Artikel, die in einem EU-Land oder der Schweiz über einen vom Verkäufer geführten Shop erworben wurden. Die Garantie erlischt, wenn der Käufer in Zahlungsverzug geraten ist. Die Garantie gilt unbeschadet des gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechts.
Leistungsdauer
Die Garantie umfasst die Dauer von 5 Jahren nach Erwerb des Produktes und gilt ausschließlich für die Verwendung im privaten Bereich. Die Leistungsdauer der Garantie beginnt mit der Lieferung des Produktes an den Käufer. Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantiezeit weder für die bereits bestehenden noch für neu eingebaute Teile.
Kosten
Die Kosten für die Komfort-Garantie belaufen sich einmalig auf 59,- bis 389,- je nach Kaufpreis des durch die Garantie gedeckten Artikels:
Kaufpreis Artikel | Einmalige Kosten der Komfort Garantie |
800 CHF - 999 CHF | 59 CHF |
1.000 CHF - 1.999 CHF | 79 CHF |
2.000 CHF - 2.999 CHF | 89 CHF |
3.000 CHF - 3.999 CHF | 109 CHF |
4.000 CHF - 4.999 CHF | 139 CHF |
5.000 CHF - 5.999 CHF | 169 CHF |
6.000 CHF - 6.999 CHF | 239 CHF |
7.000 CHF - 7.999 CHF | 239 CHF |
8.000 CHF - 8.999 CHF | 279 CHF |
9.000 CHF - 9.999 CHF | 339 CHF |
10.000 CHF - 10.999 CHF | 369 CHF |
11.000 CHF - 11.999 CHF | 389 CHF |
Die Kosten für das Garantieangebot sind einmalig mit dem Abschluss der Garantie zu zahlen.
Änderungen vorbehalten
Kontaktdaten des Verkäufers (Garantiegebers)
A-Z Gartenhaus GmbH
Bahrenfelder Chaussee 49, Haus B
22761 Hamburg
Deutschland