Zaun Baugenehmigung: Das müssen Sie zur Einfriedung wissen!
Muss ein Zaun genehmigt werden? Welcher Zaun und welche Einfriedung braucht eine Baugenehmigung? Zaunart, Zaunmaterial, Zaunhöhe – wovon hängt es ab, welcher Zaun genehmigt werden muss? Zaun auf Grundstücksgrenze – genehmigungspflichtig oder nicht? Gibt es unterschiedliche Regelungen pro Bundesland? Wir beantworten diese und noch mehr Fragen und geben wertvolle Tipps rund um das Thema Zaun Baugenehmigung.
Wer plant, einen Zaun oder eine Einfriedung zu errichten, sollte sich vorab mit den rechtlichen Aspekten des Vorhabens beschäftigen: baurechtliche und nachbarrechtliche. Um die eingangs gestellten Fragen zur Baugenehmigung für Zaun und Einfriedung zu beantworten, ist es wichtig, zunächst die beiden Begriffe Zaun und Einfriedung zu klären.
Begriffserklärung: Zaun Einfriedung – was ist das?
Als sogenannte Einfriedung wird eine Anlage bezeichnet, mit der ein Grundstück nach außen hin abgegrenzt wird.
- Sie hindert Menschen und Tiere daran, das Grundstück zu betreten.
- Sie schützt vor klimatischen Einflüssen von außen, darunter Wind, ebenso wie vor Immissionen, darunter Lärm.
- Sie verhindert Einblicke von außen auf das Grundstück (Sichtschutz).
Der Begriff Einfriedung ist demnach wörtlich zu nehmen: Die Anlagen zur Abgrenzung sollen dem Grundstück Frieden bringen und ihn bewahren. Anlagetechnisch lassen sich Einfriedungen in „tote“ und „lebende“ Materie unterscheiden. Zu den „toten“ Einfriedungen zählen Zäune und Mauern, zu den „lebenden“ Hecken. Demnach ist ein Zaun nur eine spezifische Art einer Einfriedung.
Welche Zaunarten gibt es?
Zäune lassen sich nach ihrem Material, ihrer Bauweise und ihrem Zweck in verschiedene Zaunarten und Zauntypen unterscheiden:
Zaunmaterial: Ein Zaun kann aus Holz, Metall, Stein (zum Beispiel Gabionen) oder Kunststoff (zum Beispiel WPC) sowie Materialmixen daraus beschaffen sein. Demnach gibt es im Handel, selbstverständlich auch bei uns im Onlineshop, Holzzäune, Metallzäune und Kunststoffzäune.
Zaunaufbau: Ein Zaun kann beispielsweise aus Latten, aus geschmiedetem Eisen und aus Draht gemacht sein. Demnach sind Lattenzäune, schmiedeeiserne Zäune und Maschendrahtzäune handelsüblich.
Einsatzzweck: Ein Zaun kann zum Beispiel als Garten- und Grundstückszaun, Sichtschutzzaun, Koppelzaun oder Gehegezaun im Einsatz sein.
Einen Überblick über Zaunarten und Zauntypen liefern wir Ihnen mit unserer kleinen Zaunkunde, die Sie im Beitrag „Zaun aufbauen: Ratgeber zum Zaun selber aufbauen aus Holz, Metall, Kunststoff und Stein“ lesen können.
Damit wissen Sie, was die Begriffe Einfriedung und Zaun heißen, und Sie kennen wichtige Zaunarten und -typen. Es ist an der Zeit, nach dem buchstäblich Rechten zu schauen.
Zaun Baugenehmigung: Wann braucht ein Zaun eine Genehmigung?
Das Errichten eines Zauns oder einer Einfriedung ist eine Sache, die Sie rechtlich absichern müssen.
- im für Sie gegebenenfalls geltenden Nachbarrechtsgesetz steht,
- die Bauordnung Ihres Bundeslandes vorschreibt (Landesbauordnung),
- Ihr zuständiges Bauamt an lokalen Vorschriften bereithält.
Denn während Sie den einen Zaun/die eine Einfriedung „nur“ amtlich (örtlich zuständige Baubehörde) genehmigen lassen müssen, brauchen Sie für den anderen Zaun/die andere Einfriedung mitunter zusätzlich das Einverständnis Ihres Nachbarn oder gar eine Genehmigung Ihres Bundeslandes.
Zaun und Einfriedung – alles, was Recht ist
Beim Errichten von Zäunen als eine Art „tote“ Einfriedung kommt es mitunter nicht nur auf nachbarrechtliche Vorschriften an, sondern auch auf baurechtliche: Denn per Definitionem handelt es sich dabei um sogenannte bauliche Anlagen.
Zaun auf Grundstücksgrenze: Das müssen Sie beachten!
Wer eine Hecke als eine Art „lebender“ Einfriedung pflanzt, der muss nachbarrechtliche Grenzabstände für Hecken beachten. Oder, das Einverständnis des Nachbarn vorausgesetzt, die Hecke wird auf der Grundstücksgrenze gepflanzt, wodurch sie von einer aus rechtlicher Sicht einfachen Gartenhecke zur sogenannten Grenzanlage wird.
Für Grenzanlagen jeder Art („tote“ wie „lebende“ Einfriedungen auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze) gilt: Wurden diese mit der Zustimmung (Genehmigung) des Nachbarn errichtet, dürfen Sie sie ohne dessen Einverständnis weder eigenmächtig verändern noch entfernen.
In unserem Onlineshop finden Sie eine Vielzahl an Holz-, Metall- und Sichtschutzzäunen.
Sichtschutzzaun: Das müssen Sie wissen!
Handelsübliche Sichtschutzzäune, wie Sie sie auch in unserem Onlineshop in großer Auswahl finden, haben typischerweise Höhen zwischen 1,70 und 2,10 Metern. Damit gelten sie unter Umständen als bauliche Anlagen und sind entsprechend genehmigungspflichtig. Auch hier hilft ein Blick ins lokale Baurecht oder der Gang zur/ein Anruf bei der zuständigen Baubehörde: Fragen Sie dort, ob es eine Einfriedungssatzung gibt und was drinsteht.
Was bedeutet ortsüblich?
Bevor Sie einen Zaun/eine Einfriedung planen und errichten, schauen Sie sich am besten in der Nachbarschaft um: Welche Zäune und Einfriedungen gibt es dort? Wie hoch sind die Zäune, woraus bestehen sie? Das, was Sie Großteils an Zäunen und Einfriedungen vorfinden, ist bei Ihnen „ortsüblich“ – und daran sollten Sie sich halten.
Andernfalls, zum Beispiel bei großen Unterschieden, gelten die von den Bundesländern festgelegten Vorschriften zur Höhe von Einfriedungen. Dazu müssen Sie wissen, dass bis auf die Bundesländer Bayern, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern alle Bundesländer Nachbarrechtsgesetze aufgestellt haben.
- Berlin (BE): etwa 1,25 m hoher Maschendrahtzaun (§ 23 „Beschaffenheit“ NachbG Bln)
- Brandenburg (BB): etwa 1,25 m hoher Maschendrahtzaun (§ 32 „Beschaffenheit“ BbgNRG)
- Hessen (H): etwa 1,20 m hoher Maschendrahtzaun (§ 15 Beschaffenheit)
- Niedersachsen (NS): bis zu 1,20 m hoher Zaun (§ 28 Beschaffenheit der Einfriedung)
- Nordrhein-Westfalen (NRW): etwa 1,20 m hohe Mauer oder Zaun (§ 35 Beschaffenheit)
- Rheinland-Pfalz (RP): 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht (§ 39 Einfriedungspflicht)
- Saarland (SL): 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht (§ 43 Einfriedungspflicht)
- Sachsen (SN): bis 2,00 Meter hoher Zaun (§ 23 Anforderungen an Grundstückseinfriedungen)
- Sachsen-Anhalt (ST): bis 2,00 Meter hoher Zaun (§ 23 Anforderungen an Grundstückseinfriedungen)
- Schleswig-Holstein (SH): ein etwa 1,20 m hoher Zaun aus Maschendraht (§ 31 Beschaffenheit der Einfriedigung)
- Thüringen (TH): 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht (§ 39 Einfriedungspflicht)
Eine Baugenehmigung für Zaun und Einfriedung ist dann notwendig, wenn dieser/diese anders als
- ortsüblich
- und/oder anders als vom Gesetz vorgeschrieben
ausgelegt werden soll. Häufig sind Einfriedungen zudem genehmigungspflichtig, die an eine öffentliche Verkehrsfläche grenzen.
Die Kosten für die Baugenehmigung für den Zaun richten sich nach den Landesgebührenordnungen der jeweiligen Bundesländer.
Genehmigungspflichtigen Zaun ohne Baugenehmigung bauen – welche Konsequenzen drohen?
Sie bauen Ihren Wunschzaun/Ihre Wunscheinfriedung ohne Baugenehmigung, gleichwohl Sie wissen, dass Sie diese zuvor vom Amt und/oder Nachbarn hätten einholen müssen? Dann müssen Sie nach deutscher Rechtslage damit rechnen, dass Sie Zaun oder Einfriedung umbauen oder gar abreißen müssen.
Besteht eine Einfriedungspflicht?
In dem Moment, wo ein Nachbar eine Einfriedung verlangt, entsteht eine gesetzliche Einfriedungspflicht. Wobei der Nachbar sein Verlangen nicht in einer bestimmten Form ausdrücken muss. Er kann die Einfriedung also auch mündlich verlangen.
In den Bundesländern BW, RP, SL, ST und TH besteht eine Einfriedungspflicht zum Schutz des Nachbarn. Generell gibt es sie, so sie denn ortsüblich ist, auch in BE und BB. In H, NRW, NS und SH besteht eine Einfriedungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke in sogenannter Innenortslage. In BW (Innerortslage), BY, HB, HH, MV und SN besteht keine Einfriedungspflicht.
Wer ist fürs Errichten von Zaun und Einfriedung zuständig?
Verlangt ein Nachbar eine Einfriedung, stellt sich die Frage, wer sie errichten muss.
- sogenannte gemeinsame Einfriedungen (BW, H, NRW, RP, SL, ST, SH, TH)
- und sogenannte Rechtseinfriedungen (BE, BB, N),
um die Zuständigkeit dafür zu bestimmen.
Dabei bedeutet der Begriff Rechtseinfriedung, der grundsätzlich an § 162 I. Teil 8. des Preußischen Allgemeinen Landrechts angelehnt ist, dass von der Straße aus betrachtet, die rechte Grenze eines Grundstücks auf Verlangen des Nachbarn einzufrieden ist. Auf diese Weise sollen die Kosten für das Errichten und Unterhalten einer Einfriedung möglichst gleichmäßig aufgeteilt werden.
Sie wollen mehr Informationen zum Zaun planen und bauen? Dann empfehlen wir Ihnen die Lektüre unserer folgenden Artikel:
- So können Sie einen Zaun aufbauen
- So planen Sie Ihren Zaun
- Originelle Zäune zur Inspiration
- Das müssen Sie über Sichtschutzzäune wissen
Schauen Sie zudem auch auf unserem Pinterest-Kanal vorbei. Dort haben wir eine Vielzahl an schönen Boards für Sie zusammengestellt.
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Titelbild: ©iStock/altmodern
Artikelbilder: ©iStock/Kenny10; ©GartenHaus GmbH; ©iStock/EvgeniiAnd
74 Kommentare zu “Zaun Baugenehmigung: Das müssen Sie zur Einfriedung wissen!”
Lieber Herr Borodin, am besten sprechen Sie dazu mit Ihrer zuständigen lokalen Baubehörde, da diese Ihnen verlässliche Informationen zu Ihrem konkreten Fall geben kann. Viel Erfolg damit und herzliche Grüße! Ihre GartenHaus GmbH
Hallo,
wir haben ein Haus am einem dicht befahrbaren (Autos, Motorräder, LKW´s) Straßenrand gekauft. Wenn wir im Garten ca. 2 Meter von der Straße entfernt sitzen sieht man uns und es ist sehr laut. Könne wir einen Lärmschutzzaun aufstellen (richtung Fahrstraße) oder brauchen wir eine Baugenehmigung? Wir wohnen in BW Landkreis Rastatt. Danke!
Lieber Andreas, da es sich bei Ihrer Anfrage um einen konkreten Sachverhalt handelt, möchten wir Sie an Ihr zuständiges Bauaumt verweisen, da sich die Regeln und Vorgaben je Land und Region unterscheiden können. Dieses sollte Ihnen bestmöglich helfen können. Viel Erfolg dabei! Herzliche Grüße Ihre GartenHaus GmbH
Hallo.
Mein Nachbar hat seine holzzaun ca 2m hoch entfernt. Und ein Zaun aus Eisen aufgestellt mit sichtschutz und in diesem ein Tor eingebaut.
Hinter dem Tor befindet sich ein Gehweg und ein öffentlicher Parkplatz (bucht) darf er einfach ein Schild hin machen mit einfährt freihalten..
Da so nun 2 Parkplätze wegfallen und er immer über den geh weg fährt?
Liebe Frau Dederichs, wir verstehen Ihren Unmut. Am besten sprechen Sie direkt mit Ihrem zuständigen lokalen Bauamt, da dieses genau die für Ihr und das Grundstück Ihres Nachbarn geltende Vorschriften kennt. Viel Erfolg dabei. Herzliche Grüße Ihre GartenHaus GmbH
Hallo, ich komme aus NRW.
Ich verzweifle!!! Unsere neuen Nachbarn haben ein Sammelsorium an Einfriedungen an die Ihre Grenze gesetzt. Die Gesamtlänge beträgt 35 Meter. An drei Stellen sind Randsteine und direkt dahinter Hecken, die bei der einpflanzung schon auf unser Grundstück ragten… Muss da nicht ein Abstand gehalten werden!? Dann noch einen Sichtschutz von 2 Metern über die Breite von 5 Metern mit Bohnenstangen, auch direkt hinter den Randsteinen, Muss da nicht auch der Nachbar gefragt werden und ein Abstand von 50cm gehalten werden? Dann eine Mauer 2 Meter Hoch und 9 Meter lang, diese Mauer ist gestückelt und an manchen Stellen ist der beton abgebrochen. Muss er diese nicht Verputzen? Über die Gesamtlänge der Einfriedung wurde auf unserer Seite Kies, Beton Reste und fehlende Erde hinterlassen…. Ich bin sprachlos, was man Geld in Deutschland alles darf, wenn man Architekt ist!!! Und das ich mir das jeden Tag anschauen muss, es macht mich nur noch krank.
Ich hoffe auf eine verständliche und positive Antwort
Liebe/r F.M.,
wenn mindestens einer von beiden Nachbarn in NRW auf eine Einfriedung der gemeinsamen Grundstücksgrenze besteht, muss ein Zaun errichtet werden. Diesen müssen beide Beteiligten dann gemeinsam errichten und gemeinsam bezahlen. Über die Art und Größe des Zauns müssen sich beide Nachbarn einigen. Bei keiner Einigung muss die ortsübliche Art und Höhe ausgewählt werden. Dementsprechend sind Sie verpflichtet, einer Einfriedung zuzustimmen, haben aber Mitspracherecht bei der Art und Höhe. Alle unsere Angaben sind jedoch ohne Gewähr und wir möchten Sie inständig bitten, obendrein auch noch eine Rechtsberatung oder Ihre für Sie zuständige Behörde aufzusuchen.
Herzliche Grüße Ihre GartenHaus GmbH
Guten Tag,
Wir wohnen in NRW und haben einen nicht eingezäunten Vorgarten (Reihenhaussiedlung). Auf der ca. 4m langen Grenze zu unserem Nachbarn steht eine niedrige Hecke (auf seinem Grundstück!), wir haben nur Rasenfläche.
Nun kam es zu Streitereien mit besagtem Nachbarn und er hat sich überlegt, seine Hecke zu entfernen und einen Zaun AUF die Grenze zu setzen, welchen wir selbstverständlich mit zahlen müssten. Wir wollen das allerdings nicht. Sind wir verpflichtet dem zuzustimmen?
Lieber Herr Gindele, das ist in der Tat eine verzwickte Situation. Am besten sprechen Sie einmal mit Ihrem Vermieter, bestenfalls kann dieser Ihnen direkt weiterhelfen und/oder direkt mit dem Nachbarn sprechen. Viel Erfolg dabei! Herzliche Grüße Ihre GartenHaus GmbH
Hallo.
Wir sind Mieter eines kleinen Häuschens in BW. Das Nachbarhaus wurde vor etwa 2 Jahren verkauft und der neue Eigentümer hat einen 2m hohen Sichtschutzzaun aufgebaut. Auf der Grenze steht bereits ein Lattenzaun mit ca. 80cm Höhe. Dieser Zaun steht bereits seit ca. 15 Jahren. Der neue Zaun wurde mit einem Abstand von lediglich 15-20cm dahinter errichtet. Auf Nachfrage beim Vermieter stellte sich heraus, dass der ursprüngliche und immer noch stehende Zaun dem Nachbarn gehört. dieser kann allerdings nun seinen (den alten) Zaun nicht mehr instand halten und nun vergammelt der Zaun zusehends. Das stellt eine Gefahr für unsere Kinder dar, da Schrauben herausragen und das Holz splittert.
Kann ich als Mieter direkt etwas tun oder muss der Vermieter tätig werden?
vielen Dank für die Info und Hilfe.
Lieber Herr Hirsch, vielen Dank für Ihren Kommentar. Da es von Region zu Region und von Bauamt zu Bauamt unterschiedliche Vorgaben gibt, würden wir empfehlen, dass Sie das einmal direkt mit ihrem zuständigen Bauamt abklären, die können Ihnen die für Ihr Grundstück richtigen Vorgaben geben. Viel Erfolg und herzliche Grüße Ihre GartenHaus GmbH
garten und Freizeitgrundstück in Sachsen ; Pirna; Dohma! Mein Nachbar hat auf der Grundstücksgrenze zu mir eine Hecke und verbietet mir diese auf meiner Seite zu schneiden! Darf ich direkt einen Sichtschutz Zaun; 1.80 M setzen!
Lieber Herr Bommer,
vielen Dank für Ihre Frage! Zunächst einmal ist es sehr schade, dass es zu dieser Uneinigkeit gekommen ist. Sie sollten im allerersten Schritt mit den betroffenen Personen sprechen und versuchen, einen Kompromiss zu finden. Nennen Sie gerne die bereits genannten Punkte. Sollte das nicht funktionieren, sprechen Sie die Vereinsleitung des Schrebergartens an, möglicherweise kann diese vermitteln? Sollte dies ebenfalls nichts bringen, wäre zu klären, ob Sie rechtliche Schritte einleiten möchten. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und eine hoffentlich schnell zufriedenstellende Lösung!
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH
Ich habe in Leipzig einen Schrebergarten (Pacht) seit 12 Jahren. Eine seite meines Gartens ist der Vereinsaussenaun. Vor über 40 Jahren wurde dort ine Kleine Tür eingebaut unf ich habe diese vor 2 Jahren erneuert wegen verfall. In den letzten 20 Jahren ind ein paar Einfamilienhäuser neben unseren Verein entstanden. Die kleine Tür nutze ich weiterhin ich ent und belade nur mein Auto dort und stelle es dann Ordnungsgemäß auf den Parkplatz. Nun gibt es ein paar Häuslebauer den das nicht geällt und verlangen die Scliessung der Tür. An dieser Tür ist auch der Wendehammer für die Feuerwehr. Ich behindere niemand und schade auch niemanden was kanm ich tun.
Hallo und vielen Dank für Ihre Frage! Eine allumfassende Lösung können wir Ihnen zwar nicht anbieten, aber Sie könnten den beschriebenen Nachbarn erneut ansprechen und gleichzeitig mit der zuständigen Baubehörde sprechen. Viel Erfolg und hoffentlich klärt sich das Anliegen!
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH
Hallo, wir wohnen in Schleswig Holstein/ Kiel. Unsere Nachbarn haben einen neuen Zaun gesetzt. Dieses wurde vorher mit uns besprochen. Jedoch hat der Nachbar auf unserer Seite statt auf seiner Seite an der Grenze gegraben. Dazu hat er eine sogenannte Steinkante ( kreuz und quere Sammlung an Steinen ) drunter gesetzt, womit wir nicht einverstanden sind. Wir haben die Nachbarn gebeten, wenigstens die Steinkante auf deren Grundstück umzusetzen.
Das ganze Wochenende ist nichts passiert, außer das die Nachbarn ihre Beete weiter angelegt haben bis an diese sogenannte Steinkante. Wir fühlen uns ignoriert und befürchten, das hier nichts passieren wird. Was können wir tun ?
Hallo,
vielen Dank für Ihre Frage! Das können wir pauschal nicht beantworten, da wir die Situation vor Ort nicht kennen. Am besten, Sie versuchen sich mit dem genannten Nachbarn auszusprechen oder erkundigen sich bei der zuständigen Baubehörde.
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH
Liebe Inga,
den genauen Zeitpunkt können wir Ihnen pauschal nicht nennen. Am besten Ihr setzt euch mit den Nachbarn auseinander und klärt das gemeinsam. Viel Erolg!
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH
Lieber David,
das können wir Ihnen pauschal nicht sagen. Am besten, Sie frageb direkt bei der Genehmigungsstelle nach, denn je nach Bundesland und Ort können die Voraussetzungen variieren. Viel Glück mit dem Vorhaben!
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH
Liebes gartenhausgmbh Team,
unser Nachbar von schräg gegenüber möchte in seinen Gartenzaun ein Gartentor einsetzen, welches an einen eingezeichneten Parkplatz mündet (Bisher ist der Zaun durchgängig geschlossen, da es keinen offizieller Hauseingang auf dieser Hausseite für diese Häuserreihe gibt).
Da in der Straße Parkplatzmangel herrscht haben wir nun die Befürchtung, dass der Parkplatz nicht mehr normal nutzbar ist.
Ist das zulässig?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskunft.
Hallo Ich besitze ein pachtgarten in meine Stadt im außen Bereich dafür brauch ich eine Baugenehmigung un ihn erneuern zu dürfen . Können sie mir vielleicht sagen was ich alles für die Beantragung brauche ? Alten Zaun kann ich nicht mehr pflicken da der kaputt ist runter getreten wurde. Würde mich über eine schnelle Antwort freuen
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
vielen Dank für Ihre Frage. Was Ihren Nachbarn betrifft, können wir pauschal keine Antwort geben. Es kommt darauf an, was im gegebenenfalls geltenden Nachbarrechtsgesetz steht, was die Bauordnung Ihres Bundeslandes vorschreibt (Landesbauordnung) und was das zuständige Bauamt an lokalen Vorschriften bereithält. Informieren Sie sich am besten bei den örtlichen Behörden darüber. Gutes Gelingen!
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH
Liebe Sabine,
vielen Dank für deine Frage. Solche Belange sind von Bundesland zu Bundesland häufig unterschiedlich. Am besten sprichst du mit der zuständigen Baubehörde, die können dir sicherlich weiterhelfen.
Herzliche Grüße
Deine GartenHaus GmbH
Liebe Babette,
vielen Dank für deinen Kommentar. Da dies eine sehr spezifische Frage ist, können wir dir leider nicht weiterhelfen. Versuche es erneut bei deinem zuständigen Bauamt, das sollte auf jeden Fall die richtige Anlaufstelle sein.
Herzliche Grüße
Deine GartenHaus GmbH
Hallo,
Wir wohnen in Niedersachsen in einem Reihenmittelhaus.
Bei und gilt, das man die von der Strasse aus gesehene rechte Seite einfrieden muss.
Wir möchten nun aber ein Sichtschutzelement an die linke Grenze setzen.
Dort wo sich unsere terrasse befindet , hat unser nachbar einen bis an die grundstücksgrenze stehenden Wintergarten.
Wo dieser vorne endet würden wir gerne das Element setzen, damit wir vor Blicken und Fensterputzern , die einfach unsere terrasse betreten geschützt sind.
Dürfen wir das, wenn wir einen monat vorher bescheid geben?
Vielen Dank schon mal vorab!
Hallo aus nrw hätte gern gewusst ob mein Nachbarn an Nachbars Stellplätze und zur anderen Seite am gemeindegrundstück (auch noch ein Tor installiert damit er Docht auch raus kommt /zum Gemeinde Grundstück) einfach ein stabgitterzaun mit sichtschutz errichten darf An den Stellplätzen ist direkt öffentliche Straße frage weil ich selbst an öffentlichen Stellplätzen auf meinem Grundstück eine Mauer errichtet habe und eine Baugenehmigung brauchte und das auf unserer Straße es auf keinem Zaun oder Mauer kontrolliert wird vom Amt ….
Liebe Silke,
vorab ist es wichtig, weiter im Gespräch zu bleiben, um vielleicht eine Lösung gemeinsam zu finden. Was die Bebauung angeht, so ist das ein sehr spezieller Fall und sollte von der zuständigen Baubehörde begutachtet werden.
Herzliche Grüße
deine GartenHaus-GmbH
Lieber RS,
hier findest du die Bauordnung deiner Region: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016 . Ebenfalls sind auf der Website direkte Kontaktdaten angeben, so findest du ganz einfach einen professionellen Ansprechpartner für dein Anliegen.
Herzliche Grüße
Deine GartenHaus GmbH
Liebe Isolde,
danke für deine Nachricht! Dein Nachbar hat das Recht, seinen Zaun mit farbiger Folie zu bedecken, auch wenn wir uns total gut vorstellen können, dass dieser Anblick nicht allzu freudig ist. Zur Zaun-Höhe empfehlen wir, sich bei der zuständigen (lokalen) Baubehörde über die Bauordnung zu informieren.
So erhältst du genaue Informationen über die Sachlage.
Wir wünschen dir alles Gute!
Herzliche Grüße
Deine GartenHaus GmbH
Ein Bewohner unserer Straße setzte einen über 2 m hohen Zun an seiner Grundstüksgrenze und ergänzte diesen mit grauer Folie. Sieht aus wir eingespert. Darf er das ?
Nun will er an der Grenze noch ein Gartenhaus / Schuppen aufstellen, obwohl alle anderen Häuser 5 m von der Grundstücksgrenze entfernt sind.
Guten Tag, können Sie mir sagen ob es zulässig ist ein Freizeit Waldgrundstück in 14473 Potzdam mit einem 200cm hohen Doppelstaabmattenzaun als Sichtschutz zu umbauen?
Danke für Ihre Antwort,
herzliche Grüße
RS
Guten Tag, können Sie mir sagen ob es zulässig ist ein Freizeit Waldgrundstück in 14473 Potzdam mit einem 200cm hohen Doppelstaabmattenzaun als Sichtschutz zu umbauen?
Danke für Ihre Antwort,
herzliche Grüße
RS
Hallo, mein Nachbar hat einen Zaun aufgestellt. Zwischen seinem Grundstück und meinem sind jetzt 35 cm breit Platz, das ganze 5 Meter lang. Da hat er jetzt auch noch einen Hasendraht reingelegt, damit keine Katze auf sein Grundstück kommt. Auf die Frage, ob ich hier Rindenmulch reinlegen darf, da 1. meine Katze und auch Hund sich verletzen kann und 2. wegen dem wachsen des Unkrauts, meinte er nur, es sei sein Grundstück, da könne er den Zaun stellen wo immer er auch will. Wenn es mir nicht passt können ich ja selbst auch einen Zaun stellen. Ist das so okay? Ich darf kein Rindenmulch legen, da es sein Grundstück ist, aber sein Unkraut darf ich jeten und auch entsorgen?
Hallo, mein Nachbar hat einen Zaun aufgestellt. Zwischen seinem Grundstück und meinem sind jetzt 35 cm breit Platz, das ganze 5 Meter lang. Da hat er jetzt auch noch einen Hasendraht reingelegt, damit keine Katze auf sein Grundstück kommt. Auf die Frage, ob ich hier Rindenmulch reinlegen darf, da 1. meine Katze und auch Hund sich verletzen kann und 2. wegen dem wachsen des Unkrauts, meinte er nur, es sei sein Grundstück, da könne er den Zaun stellen wo immer er auch will. Wenn es mir nicht passt können ich ja selbst auch einen Zaun stellen. Ist das so okay? Ich darf kein Rindenmulch legen, da es sein Grundstück ist, aber sein Unkraut darf ich jeten und auch entsorgen?
Liebe Frau Köhler,
gemäß § 6 Abs. 10 Nr. 6 Hessische Bauordnung (HBO) sind Sichtschutzzäune bis max. 2m zulässig, sofern diese auf Privatgelände verbaut werden. Beachten Sie das der Zaun auf Ihrem Grundstück stehen sollte und nicht auf der Grundstücksgrenze.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weitergeholfen haben.
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH
Liebe Frau Zickeli,
die Einfriedung des Grundstückes mit einem Sichtschutzzaun ist bei Einhaltung der Einfriedungspflichten gestattet. Dabei muss Ihr Nachbar die Höhe des Zaunes und den Abstand zu Ihrem Grundstück beachtet, diese Anforderungen sind meist bundesweit beschränkt. Ebenfalls werden die Regelungen in jedem Bundesland anderes geregelt, um die Beschränkungen einzusehen, können Sie gerne im Nachbarrecht oder in den Bebauungsplänen Ihrer Gemeinde schauen:
https://www.nachbarrecht.de/bundesrecht.html
Wir hoffen, dass wir Ihnen weitergeholfen haben.
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH
Vor mehreren Jahren errichtete ich einen Sichtschutzzaun auf meinen G. Grunsstücksseite.Mein Nachbar liegt ca. 40cm mit seinem Grundstück unterhalb. Als vor 21 Jahren die Grundstücke geteilt wurden, grub der Nachbar etwas tiefer ab für die Einfahrt zu seiner Garage. Er was verpflichtet eine Mauer zwischen denn Grundstücken zu errichten die ca. 40 cm hoch und 25 cm breit ist.
Auf diese Mauer hat er nun einen Sichtschutzzaun von 2 m errichtet, obwohl ich ja schon einen seit Jahren habe.
Jetzt meine frage:
Ab wo wird der Zaun berechnet in der Höhe… Ab der Mauer oder ab der Pflasterhöhe.
Danke…
Vor mehreren Jahren errichtete ich einen Sichtschutzzaun auf meinen G. Grunsstücksseite.Mein Nachbar liegt ca. 40cm mit seinem Grundstück unterhalb. Als vor 21 Jahren die Grundstücke geteilt wurden, grub der Nachbar etwas tiefer ab für die Einfahrt zu seiner Garage. Er was verpflichtet eine Mauer zwischen denn Grundstücken zu errichten die ca. 40 cm hoch und 25 cm breit ist.
Auf diese Mauer hat er nun einen Sichtschutzzaun von 2 m errichtet, obwohl ich ja schon einen seit Jahren habe.
Jetzt meine frage:
Ab wo wird der Zaun berechnet in der Höhe… Ab der Mauer oder ab der Pflasterhöhe.
Danke…
Hallo zusammen,
Wir haben einen Wintergarten und nur eine Seite ist komplett aus Glas und mein Nachbar möchte jetzt die Seite mit einem hohen Sichtschutz Zaun zustellen.Darf er dass überhaupt,er nimmt uns dadurch viel Licht weg .
Hallo zusammen,
Wir haben einen Wintergarten und nur eine Seite ist komplett aus Glas und mein Nachbar möchte jetzt die Seite mit einem hohen Sichtschutz Zaun zustellen.Darf er dass überhaupt,er nimmt uns dadurch viel Licht weg .
Hallo, wohne in Hessen und möchte nahe an der Grenze zum Nachbarn einen 180 cm Sichtschutzzaun errichten. Darf ich das ? Neben unserem Garten zum anderen Nachbarn ist ebenfalls ein 180 cm hoher Sichtschutz , der von den Nachbarn auf der anderen Seite errichtet worden ist vor 10 Jahren. Mit freundlichen Grüßen
Ich ziehe nach Potsdam, sprich Brandenburg, Neubaugebiet Zaun 1,20 erlaubt. Hecke/Bepflanzung mit 50 cm Abstand zu Zaun. Wie sieht es rechtlich mit den Spalierbäumen aus? Ich würde diese zum Sichtschutz kaufen ab den 1,20 m Zaun. Neubau ist alles immer so kahl. Ist das erlaubt? Stadtverwaltung Bauamt antwortet nicht….
Ich ziehe nach Potsdam, sprich Brandenburg, Neubaugebiet Zaun 1,20 erlaubt. Hecke/Bepflanzung mit 50 cm Abstand zu Zaun. Wie sieht es rechtlich mit den Spalierbäumen aus? Ich würde diese zum Sichtschutz kaufen ab den 1,20 m Zaun. Neubau ist alles immer so kahl. Ist das erlaubt? Stadtverwaltung Bauamt antwortet nicht….
Lieber Norbert,
das ist eine interessante Frage, die sich so pauschal leider nicht beantworten lässt. Da die Regelungen bundeslandspezifisch sind, ist es am besten, wenn Sie bei Ihrer lokalen Baubehörde nachfragen. So können Sie Unannehmlichkeiten vermeiden.
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH
Lose Holzpfähle: Wenn es schon eine niedrige Mauer als Einfriedung gibt, zählen dann nebeneinander und direkt hinter der Mauer in die Erde gesteckte Holzpfähle als Zaun, wenn sie nicht mit einander verbunden sind ? Wenn nicht, dürfte es dafür doch keine Regelungen geben, zB Höhenbrenzung ?
Lose Holzpfähle: Wenn es schon eine niedrige Mauer als Einfriedung gibt, zählen dann nebeneinander und direkt hinter der Mauer in die Erde gesteckte Holzpfähle als Zaun, wenn sie nicht mit einander verbunden sind ? Wenn nicht, dürfte es dafür doch keine Regelungen geben, zB Höhenbrenzung ?
Liebe Frau Seelbach,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Am besten informieren Sie sich bei Ihrer lokalen Baubehörde über die Angaben, auf die Sie sich in Ihrem Schreiben an die Nachbarn konzentrieren sollten.
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH
Lieber Marcel,
generelle Vorschriften für den Bau eines Sichtschutzzaunes sind im Nachbarrecht festgehalten. Daher sollten Sie den Mindestabstand zu Ihrem Nachbarsgrundstück einhalten, um rechtlichen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen.
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH
Guten Morgen,
gibt es ein Musterschreiben in dem ich die Einfriedung nach § 32 Nachbarschaftsgesetz NRW meinem Nachbarn ankündigen kann?
Hallo, ich komme aus Thüringen, mein Nachbar hat einen 2m hohen Sichtschutzzaun als Grundstücksbebauung gebaut also keinen Abstand eingehalten hat. Jetzt ist er leider nicht nur Hässlich sonder 12 m total schief, nun möchte ich aber auch einen bauen der gerade ist und möchte auch den Mindestabstand nicht einhalten, er aber lehnt mein Vorhaben strickt ab.
Darf ich trotzdem? Gleiches Recht für alle?
Hallo, ich komme aus Thüringen, mein Nachbar hat einen 2m hohen Sichtschutzzaun als Grundstücksbebauung gebaut also keinen Abstand eingehalten hat. Jetzt ist er leider nicht nur Hässlich sonder 12 m total schief, nun möchte ich aber auch einen bauen der gerade ist und möchte auch den Mindestabstand nicht einhalten, er aber lehnt mein Vorhaben strickt ab.
Darf ich trotzdem? Gleiches Recht für alle?
Liebe/r Lammers,
die Einfriedungshöhe bestimmt sich nach dem §35 Beschaffenheit im Nachbarrechtsgesetz. Demnach hat eine Einfriedung den ortsüblichen Bestimmungen zu entsprechen. Lässt sich keine ortsübliche Vorschrift zur Einfriedung feststellen, so entspricht eine 1,20 m hohe Einfriedung der Norm.
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH
Lieber Herr Haupenthal,
Sie können sich bei ihrem lokalen Bauamt über Nachweise und Vorschriften informieren.
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH
Hallo zusammen, ich habe folgende Frage. In Baugebiet ist eine Einfriedung bis 2 m Höhe erlaubt – ich habe eine Sützmauer gebaut von 80cm Höhe worauf dann ein Sitzschutz mit einer Höhe von 1.20 m soll (Garbionen auf Stützmauer). Dieso soll nun in die Stützmauer (bevor mit Beton befüllt wird) eingelassen werden und dann die Stützpfosten mitbetoniert werden. Wo bekomme ich nun einen Nachweis über die Standfestigkeit dieser Garbionen her – vom Zaunbauer? Muss ich einen Statiker einschalten? Die Mauer wird ordnungsgemäß mit 30er Steinen gebaut und mit einem Fundament von 80 x 40. Die Mauer ist mit 80 cm angeschüttet und die Eisen sind so berechnet, also würde sie mit 2,5 – 3 Meter angeschüttet werden. Viele Dank und viele Grüße
Lieber Herr Janott,
ob und inwiefern Ihre Nachbarn ein Mitspracherecht beim Zaunbau haben, können Sie in Ihrem Nachbarschaftsgesetz nachlesen.
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH
Hallo
Mein Nachbar hat einen 2m hohen Zaun auf einen 50cm hohen Betonsockel auf Grundstücks Grenze gebaut.Bis dahin war das kein Problem für uns.Jetzt hat er einen Kunststoff Sichtschutz durchgezogen.
Seitdem ist unser Garten der noch mal 30cm tiefer liegt ohne Sonne und sehr Dunkel.
Auf Nachfrage ob er den Sichtschutz nicht weglassen kann weil es sonst bei uns zu dunkel ist kam ein Nein.Darf er das?
NRW Dortmund
Mein Zaunproblem mit dem Nachbarn ist folgendes: Ich wohne in einem Reihenhaus am Ende zu einer Strasse dort steht ein
Zaun mit Brettern aus Lärchenholz ebenso nach vorn zum Bürgersteig. Die Pfosten sind ca.1.20m hoch daran sind 2 Bretter.
Zum Nachbarn wurde vor mehr als 20 Jahren beim Einzug ins Haus ein Zaun aus dem Baumarkt mit meinem Einverständnis
und Beteiligung erstellt. Da der Zaun jetzt marode ist möchte ich jetzt auch Lärchenbretter anbringen um eine bessere Optik zu
bekommen. Der Zaun musste auf meinem Grundstück erstellt werden da die Einfahrt des Nachbarn ca. 20cm tiefer liegt
mussten Randsteine gesetzt werden und ein Zaun auf Grenze war nicht möglich.. Die Nachbarn sind mit jetzt mit dem
Zaun mit Lärchenbretter nicht einverstanden.. Ich verstehe nicht wie man sich eine Mitsprache an einem Zaun herausnimmt
der auf meinem Grundstück steht und in keiner Weise gegen Regeln verstösst..Eine Einigung scheint nicht möglich.
Liebe Frau Reimers,
ob Sie Geld zurück erhalten für den notwendigen Bau der Mauer, erfahren Sie nur von der lokalen Baubehörde.
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH
Lieber Christian,
beim Aufstellen eines Sichtschutzzauns sollten Sie baurechtliche Vorschriften einhalten. Diese sind in der Regel von Ihrer lokalen Baubehörde festgesetzt.
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH
Hallo. Habe von der Stadt als gesetzlichen Vertreter einen Garten gepachtet.Da die Mauer und der Zaun zur Strasse hin einsturzgefährdet war,habe ich diese neu errichten lassen. Kann ich mir die Kosten von der Stadt zurückholen? LG
Darf ich in Bayern einen Blickdichten 1,6 m hohen Zaun zwischen meinem Grundstück und einer öffentlichen Straße aufstellen? Dabei würde allerdings die Sicht bei der Ausfahrt des Nachbarn eingeschränkt werden.
Darf ich in Bayern einen Blickdichten 1,6 m hohen Zaun zwischen meinem Grundstück und einer öffentlichen Straße aufstellen? Dabei würde allerdings die Sicht bei der Ausfahrt des Nachbarn eingeschränkt werden.
Lieber Herr Hochstein,
normalerweise sollte Ihr Nachbar Sie vor baulichen Änderungen auf der Grundstücksgrenze rechtzeitig darüber in Kenntnis setzen. Ob Ihr Nachbar das langjährig bestehende Tor verkleinern darf, darüber sollten Sie sich bei Ihrer lokalen Baubehörde informieren.
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH
Lieber Herr Carrubba,
beim Aufstellen eines Sichtschutzzauns sollten Sie baurechtliche Vorschriften einhalten. Diese sind in der Regel im Nachbarrecht oder in den Bebauungsplänen der Gemeinde festgesetzt.
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH
Liebe Frau Siri Bäcker,
für das Anbringen eines Gartentors in die Einfriedung gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen. Deswegen sollten Sie Ihr Vorhaben bei dem zuständigen Bauordnungsamt schildern und sich gegebenenfalls eine Genehmigung einholen.
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH
Hallo ,
Ich komme aus NRW und mein Nachbar errichtet auf der Grundstücksgrenze zu mir einen Metallzaun ohne mich zu fragen , womit er ein 40 Jahre gemeinsames Tor um die Hälfte verkleinert darf er das ohne Genehmigung ?
Lg Henry
Sehr geehrter Damen und Herren,
Ich habe ein Grundstück in Hanglage und habe es mit einer Mauer ( L Steine) begradigt also eingeebnet, jetzt möchte ich auf diese Maurer ein Sichtschutz in der üblichen Höhe errichteten 1,80 Meter.
Darf ich das?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrter Damen und Herren,
Ich habe ein Grundstück in Hanglage und habe es mit einer Mauer ( L Steine) begradigt also eingeebnet, jetzt möchte ich auf diese Maurer ein Sichtschutz in der üblichen Höhe errichteten 1,80 Meter.
Darf ich das?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, guten Tag,
darf ich an meinem Grundstück/Einfriedung ein Gartentor anbringen, dass nach aussen zur Strasse aufgeht?
OK, ich muss dann beim öffnen aufpassen, dass ich die Türe keinem vor den Kopf knalle oder vor ein Auto. Gibt es ein Gesetz, dass es verbietet?
Danke, für eventuelle Antworten.
Liebe Grüße Siri
Lieber Herr Wedel,
vielen Dank für Ihren Kommentar unter unserem Beitrag. Für das Aufstellen eines 2 Meter hohen Zauns müssen Sie baurechtliche Richtlinien einhalten. Diese sind in der Regel im Nachbarrechtsgesetz oder in den Bebauungsplänen der Gemeine festgesetzt. Darüber hinaus müssen Sie den Zaun in der örtlich zuständigen Baubehörde genehmigen lassen. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten.
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH
Muss ein 2 Meter hoher Metallzaun auf meinem Grundstück nahe an der Grenze dem Nachbarn vorher angemeldet werden, bevor er errichtet wird?
Muss ein 2 Meter hoher Metallzaun auf meinem Grundstück nahe an der Grenze dem Nachbarn vorher angemeldet werden, bevor er errichtet wird?
Lieber Herr Steiner,
für das Errichten einer Einfriedung sollten Sie sich rechtlich absichern. Daher sind die Regelungen der Bauordnung Ihres Bundeslandes zu beachten. Über besondere Vorschriften zum Thema Einfriedung, können Sie sich in Ihrem lokalen Bauamt informieren. Wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit weiterhelfen konnten.
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH
Darf ein neu aufgeforstetes Grundstück mit 180cm hohen Betonpfosten eingefriedet werden.
Das Grundstück liegt an einem Öfendlichen Weg,auf der anderenseite des Weges,liegt ein Landwirtschafliches genutzes Grundstück