Gartenhaus und Nachbarrecht in Deutschland: Was Sie wissen müssen, wenn Sie Ihr Gartenhaus an der Grundstücksgrenze bauen wollen
Ihr neues Gartenhaus ist da – jetzt müssen Sie sich nur noch entscheiden, wo Sie es hinstellen. An sich haben Sie da die freie Wahl – solange Ihr Haus nicht zu nah an Nachbars Grundstück steht. Worauf Sie zu achten haben, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Auch wenn es aus Platzgründen häufig sinnvoll ist, das Gartenhaus direkt an der Grundstücksgrenze zu errichten, ist dies nicht immer erlaubt. Denn nicht nur der Abstand von Gartenpflanzen zu Nachbars Garten ist gesetzlich geregelt – auch Gartenhaus und Geräteschuppen dürfen nicht überall stehen.
Dieser Artikel handelt vom Gartenhaus-Nachbarrecht in Deutschland: Unseren Lesern in Österreich und der Schweiz empfehlen wir die folgenden Artikel:
Gartenhaus-Nachbarrecht in Österreich und Gartenhaus-Nachbarrecht in der Schweiz
Darüber sollten sie sich im Voraus informieren
„Mein Grundstück, meine Entscheidung!“ – ganz so einfach ist es leider nicht: Selbst wenn Sie Ihr Gartenhaus genehmigungsfrei aufstellen dürfen, heißt das noch lange nicht, dass es auch überall stehen darf.
Bei gesetzlichen Vorschriften, die das Aufstellen von Gartenhäusern, Gewächshäusern oder Geräteschuppen betreffen, greift die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Diese regelt, wo Sie welche Art von Gebäude errichten dürfen und was Sie dabei alles zu beachten haben. Da dies von zahlreichen verschiedenen Faktoren abhängt, raten wir Ihnen, mit dem zuständigen Bauordnungsamt ein Beratungsgespräch durchzuführen. So können Sie sich gleich über die Rechtslage informieren.
Den Nachbarn Bescheid geben
Zwar dürfen Sie, wenn Sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Grenzbebauung bewegen, auch ohne Zustimmung der Nachbarn eine Grenzbebauung vornehmen. Doch meist stößt man auf viel mehr Verständnis, wenn die Betroffenen im Voraus informiert werden.
So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen oder Auseinandersetzungen mit den Nachbarn – auf ein friedliches und harmonisches Zusammenleben kommt es ja schließlich an!
Wann die Grenzbebauung erlaubt ist
Um die von Bundesland zu Bundesland variierende Baugesetzgebung zu vereinheitlichen, gibt es die länderübergreifende „Musterbauordnung“ (MBO). Diese beinhaltet keine verbindlichen Vorschriften, sondern soll den einzelnen Ländern lediglich als Richtlinie dienen.
In Sachen Grenzbebauung haben so gut wie alle Bundesländer (außer Rheinland-Pfalz) diese Vorgaben übernommen. Aber Vorsicht! In einigen Fällen wurde die Bauordnung noch um einige Richtlinien erweitert.
Erfüllt Ihr Gartenhaus diese Anforderungen nicht, muss in der Regel ein Abstand von mindestens 3 Metern eingehalten werden. Siehe Musterbauordnung (MBO), §6: „In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m“ Zusätzlich zu den Vorgaben der MBO dürfen Sie in den meisten Bundesländern laut den jeweiligen Landesbauordnungen nur unter diesen Bedingungen direkt an die Grenze zum Nachbargrundstück bauen (Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben keine weiteren Vorgaben): Wenn Sie Größeres vorhaben und diese Vorgaben nicht einhalten können, müssen Sie auf jeden Fall einen Mindestabstand wahren, der ebenfalls von der Landesspezifischen Bauordnung abhängt. Wenn Sie Ihr Gartenhaus beispielsweise beheizen möchten, oder es auch unbeheizt als Aufenthaltsraum nutzen möchten, ist ein Abstand von mindestens 3 Metern Pflicht. Schließlich soll der Nachbar ja auch nicht jedes Wort mitbekommen. Mit unserer Checkliste können Sie ganz schnell herausfinden, ob Ihr Gartenhaus direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden darf oder nicht: Wenn alles stimmt, wünschen wir Ihnen einen reibungslosen Ablauf bei der Planung Ihres Gartenhauses und ein harmonisches Zusammenleben mit Ihren Nachbarn! Sie suchen zusätzliche Inspiration zum Thema Haus und Garten? Schauen Sie doch auf unseren Pinterest-Boards zu Die besten Kundenprojekte, Außergewöhnliche Gartenhäuser und Kleines Gartenhaus im großen Stil vorbei. Folgen Sie uns auch gern auf Facebook, Instagram und Twitter, damit Sie keinen unserer neuen Artikel mehr verpassen. *** Bildquellen: Bild 1: ©GartenHaus GmbH, Bild 2: ©iStock/JackF, Bild 3: ©iStock/oa55, Bild 4: ©iStock/dk_photos, Bild 5: ©GartenHaus GmbH
Landesspezifische Auflistung
Baden-Württemberg:
Bayern:
Berlin:
Brandenburg:
Bremen:
Nordrhein-Westfalen:
AUSNAHME Rheinland-Pfalz:
Thüringen:
Die Checkliste: Wo darf ich mein Gartenhaus aufstellen?
Das Gartenhaus Carroz Modern 70 ISO unseres Kunden wurde mehr als drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt aufgestellt.
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