Schrebergarten: Die wichtigsten Zahlen und Fakten
Schon seit Jahren geht der Trend hin zum eigenen Garten. Immer mehr Städter hegen den geheimen Wunsch nach einem idyllischen Fleckchen Erde, auf dem sie nach Lust und Laune den Freuden des Gärtnerns nachgehen, grillen und sich vom Trubel des Alltags erholen können. Schon im frühen 19. Jahrhundert, als Ausgleich für die körperlich schwere Fabrikarbeit,[1] konnten sich Arbeiter für kleines Geld Gartenland samt Hütte mieten, um sich dort zu erholen und auch eigenes Gemüse zur Selbstversorgung anzubauen. Außerdem galt: Gartenarbeit hält jung und frisch![2] Heutzutage sind diese Anlagen bekannt als Schrebergärten oder Kleingärten. Grund genug für uns, Ihnen die wichtigsten Zahlen und Fakten rund um Kleingärten zu präsentieren:
Alle unter einem Dach
In Deutschland gibt es etwa eine Million Pächter von Kleingärten, die sich wiederum in 20 Landesverbänden und 330 Regionalverbänden unter dem Dachverband Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. (BDG) vereinen. Insgesamt haben wir in deutschlandweit rund 15.000 Kleingartenvereine. An der Nutzung der Anlagen sind mindestens fünf Millionen Menschen – inklusive Freunde, Familie, Verwandte der Pächter – beteiligt.
Kleingärten ganz groß!
Insgesamt belegen Kleingärten eine Fläche von 46.000 Hektar (460 qkm),[3] das ist mehr als die Fläche des Bundeslands Bremen, das knapp 420 Quadratkilometer misst. Die folgende Tabelle zeigt die Mitgliederzahlen der Landesverbände, den Sitz der Vereine und die bewirtschaftete Fläche.
Landesverbände | Mitglieder | Sitz | Verbände[4]/Vereine | Fläche |
LV Baden-Württemberg | 30.216 | Stuttgart | 31/500 | |
LV Bayern | 48.330 | München | 165 Vereine | 1.900 Hektar |
LV Berlin | 67.961 | Berlin | 812 Kolonien und 651 Siedler | 3.562 Hektar |
LV Brandenburg | 66.300 | Potsdam | 32/1.307 | |
LV Braunschweig (Niedersachsen) | 34.051 | Braunschweig | 17/309 | 1.600 Hektar |
LV Bremen | 16.663 | Bremen | 1 Hektar | |
LB Hamburg | 35.641 | Hamburg | 9/311 | 1.450 Hektar |
LV Hessen | 34.870 | Frankfurt | 14/318 | 2.400 Hektar |
LV Mecklenburg-Vorpommern | 70.427 | Stäbelow | 17/1.002 | |
LV Niedersachsen | 26.655 | Hannover | 25/ 282 | |
LV Ostfriesland (Niedersachsen) | 1.816 | Emden | 14 Vereine | 59 Hektar |
LV Rheinland (Nordrhein-Westfalen) | 47.800 | Düsseldorf | 26/ 32 | 2050 Hektar |
LV Rheinland-Pfalz | 11.010 | Landau | 9 /100 | |
LV Saarland | 1.652 | Neunkirchen | 3 Bezirksgruppen Saarbrücken, Saarlouis und Neunkirchen | |
LV Sachsen | 208.750 | Dresden | 37/ 3.850 | 9.000 Hektar |
LV Sachsen-Anhalt | 104.434 | Magdeburg | 29/1.860 | 4.586 Hektar |
LV Schleswig-Holstein | 32.536 | Ellerhoop | 14/200 | 2.000 Hektar |
LV Thüringen | 68.851 | Erfurt | 31/1599 | 3.052 Hektar |
LV Westfalen-Lippe (Nordrhein-Westfalen) | 44.440 | Lünen | 32/730 | 5.500 Hektar |
Verband der Kleingärtner Baden-Württemberg | 14.837 | Karlsruhe | 119 Vereine | 380 Hektar |
Quelle: https://www.kleingarten-bund.de/de/landesverbaende/
Was ist ein Kleingarten? – Haus und Garten nach Maß
Ein Kleingarten (auch Schrebergarten oder Parzelle) ist ein abgemessenes Stück Land innerhalb einer Kleingartenanlage mit mehreren Einzelgärten. Die Fläche eines einzelnen Gartens ist auf maximal 400 qm begrenzt. Auf dem Grundstück ist es dem Pächter erlaubt, ein Gartenhaus „in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz“ aufzustellen.[5] Der Garten soll der Erholung dienen, aber er muss auch kleingärtnerisch genutzt werden, d.h. mindestens ein Drittel der Anbaufläche sollte mit Obst oder Gemüse bepflanzt werden. Der Rest kann mit Zierpflanzen und Rasen bestückt werden, aber auch hier ist nicht alles erlaubt: Es dürfen „vertraglich nur bestimmte Gartenbauerzeugnisse angebaut werden“ und der Garten/ das Beet darf „vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden“.[6] Das Leben und Treiben in den Kleingärten wird demnach mehr oder weniger streng durch die jeweiligen Gartenordnungen der einzelnen Vereine und das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) bestimmt.
Wann wurden die ersten Kleingärten gegründet?
Schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde der Grundstein für die heutigen Kleingärten gelegt. Aufgrund der plötzlichen Bevölkerungszunahme und der damit einhergehenden Armut, wurden auf Geheiß von barmherzigen Wohlhabenden sogenannte Armengärten angelegt. Ziel war es, den Armen eine Möglichkeit zu geben, ihr eigenes Gemüse und Obst anzubauen, um somit dem Hunger entgegen zu wirken. Die ersten Gartenanlagen in Deutschland seien vom Landgrafen Carl von Hessen um 1806 in Kappeln an der Schlei (zur damaligen Zeit noch Dänemark) erbaut worden. Zwanzig Jahre später fand man solche Gärten in 19 weiteren Städten vor. In Kiel wurde 1830 von der „Gesellschaft freiwilliger Armenfreunde“ städtischer Grund in 400 qm große Parzellen eingeteilt und für kleines Geld verpachtet. So entstanden zu dieser Zeit viele Kleingartenanlagen, um die Menschen vor der Hungersnot zu bewahren. Später, in den Kriegsjahren und noch danach, dienten sie oft als Zufluchtsort.[7]
Woher kommt der Begriff Schrebergarten?
Kleingärten sind auch unter dem Namen Schrebergärten bekannt. Der Name stammt von dem, 1808 in Leipzig geborenen, Arzt und Pädagogen Daniel Gottlob Moritz Schreber. Er war beteiligt an der Gründung des ersten Leipziger Turnvereins für gebrechliche und besonders schwächliche Kinder. Mit der Gründung der Schrebergärten hatte er direkt allerdings nichts zu tun. Der erste Schreberverein entstand erst einige Jahre nach seinem Tod. Der Verein wurde zur Förderung der Kindererziehung mithilfe von Spielplätzen gegründet und wurde zu Ehren von Dr. Schreber nach ihm benannt.[8]
Typisch deutsche Erfindung?
Schrebergärten sind typisch deutsch und außerhalb Deutschlands nirgends sonst auf der Welt zu finden? Von wegen! Schon 1819 wurde in England ein Gesetz erlassen, das die Verpachtung von Land an die Armen regelt. Kleingärten gibt es in 14 weiteren europäischen Ländern, dazu gehören: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz und Slowakei. Zusammen sind es etwa 3 Millionen europäische Kleingärtnerfamilien, die durch die, im Oktober 1926 in Luxemburg gegründete, europäische Organisation Office International du Coin de Terre et des Jardins Familiaux a. s. b. l. miteinander verbunden sind. [9]
Belgien | 42.000 |
Dänemark | 40.000 |
Deutschland | 970.000 |
Finnland | 4.700 |
Frankreich | 26.000 |
Großbritannien | 80.000 |
Luxemburg | 33.500 |
Niederlande | 22.000 |
Norwegen | 2.000 |
Österreich | 38.000 |
Polen | 850.000 |
Schweden | 26.000 |
Schweiz | 27.000 |
Slowakei | 130.000 |
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kleingarten
Sie möchten Kleingärtner werden? – Was Sie wissen sollten
Je näher der Kleingarten an Ihrem Wohnsitz liegt, desto besser. Wo und ob noch Gartenplätze angeboten werden, können Sie auch in den Schaukästen der Kleingartenanlagen selbst nachlesen. Dabei können Sie sich auch gleich davon überzeugen, ob Ihnen die Kolonie gefällt. Bevor Sie sich für einen Schrebergarten entscheiden, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie neben Kosten und Rechten auch Pflichten haben (z.B. Beitritt zum Kleingartenverein u.v.m.). Bei der Erstbesichtigung mit dem Vorpächter oder einem zuständigen Vereinsmitglied, erkundigen Sie sich am besten, um welche Pflichten es sich handelt oder lesen es im Bundeskleingartengesetz nach. Vergewissern Sie sich auch, ob es einen Trinkwasser- und Stromanschluss gibt, denn das macht das Leben im Kleingarten etwas leichter. Die Kosten eines Kleingartens sind mit durchschnittlich 373 Euro im Jahr relativ gering. Hinzu kommt eine Ablöse, die je nach Stadt und Land zwischen 1.900 und 3.500 Euro liegen kann. Wer sich für einen Schrebergarten interessiert, erkundigt sich am besten vorab bei einem Kleingartenverein in der Nähe. Informationen hierzu erhalten Sie beim BDG.
Alles geregelt – Rechte und Pflichten als Kleingärtner
Neben dem Recht auf Erholung im Garten, gibt es auch einige festgeschriebene Regeln, die aber je nach Gartenanlage mehr oder weniger streng beachtet werden müssen. Grundsätzlich gilt jedoch, das Gartenhäuschen darf sich nicht zum langfristigen Wohnen eignen. Einzelne Übernachtungen sind natürlich zulässig. Allerdings sollten Sie sich vorab entscheiden, ob Ihnen ein Garten- oder ein Gerätehaus wichtiger sind. Erlaubt ist nur eins von beiden. Das Aufstellen eines Gewächs-oder Tomatenhauses ist erlaubt, allerdings nur mit den in der Verordnung festgelegten Maßen (Größe von 2.50 Meter Länge, 2.00 Meter Breite und 2.00 Meter). Bei einer Feier, darf ein Festzelt nur höchstens 4 Tage lang aufgestellt bleiben. Das Anbringen von Mauern, Zäunen und Sichtschutz etc. ist verboten, auch die Haltung von Tieren. Des Weiteren ist eine Mittagspause von ca. 13-15 Uhr und Nachtruhe von 22-7 Uhr einzuhalten.
Schreberjugend grenzenlos– Regional wie international gut vernetzt!
Die Schreberjugend ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden und ist in fast jedem Bundesland vertreten – auch international ist sie sehr gut vernetzt. Im Vordergrund stehen Spaß, Bildung und grenzenlose Kontakte: Sinnvolle Freizeitgestaltung, Kurse, Arbeitstagungen, Fortbildungen, Gedenkstättenfahrten und internationaler Austausch sowie Freundschaften sind zentrale Bestandteile der Schreberjugend. Die Farben des Verbandes sind „Grün-Weiß-Gelb“ und das Symbol ist ein grünender Baum. Wer sich näher dafür interessiert, informiert sich am besten beim Deutsche Schreberjugend Bundesverband e.V.
Veranstaltungen zum Kleingarten – Wettbewerbe, Kongresse, Seminare und Projekte
Kleingartenvereine dienen nicht allein der Organisation der einzelnen Kleingartenanlagen, sondern übernehmen zudem auch viele gesellschaftliche und ökologische Aufgaben. Beispielsweise werden unverpachtete Gartenflächen für soziale Zwecke umgestaltet, wie Lehr- und Lerngärten, Schulgärten, Spielplätze, Therapiegärten u.v.m.[10] Der BDG veranstaltet auch regelmäßig Seminare oder ist zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) am Bundeswettbewerb «Gärten im Städtebau» beteiligt.
[1] http://www.kgv-no53.de/_downloads/Geschichte_der_Kleingaerten.pdf
[2] http://lsk-kleingarten.de/page/geschichte/die-schreberbewegung/
[4] Stadt-, Kreis-, Bezirks-, Regional- und Territorialverbände
[5] http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/gesetze/download/bundesklggesetz.pdf S.1
[6] http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/gesetze/download/bundesklggesetz.pdf S.1
[9] http://www.kleingarten-bund.de/de/unsere-partner/office-international/office-international/
[10] http://www.kleingarten-bund.de/de/veranstaltungen/bundeswettbewerb/
Die Kommentare sind geschlossen.