Grillen auf dem Balkon: Was ist erlaubt und was verboten?
Deutschland ist Grill-Weltmeister: Keine Frage, Grillen ist hierzulande sehr beliebt. In 87 Prozent der deutschen Haushalte wird laut einer Umfrage mindestens einmal im Jahr der Grill angeworfen, meistens im Garten (56 Prozent), aber auch auf Terrasse (39 Prozent) und Balkon (23 Prozent). Doch ist Grillen auf dem Balkon überhaupt erlaubt? Lesen Sie alles, was beim Grillen auf dem Balkon in Deutschland, Österreich und der Schweiz Recht ist.
Grillen auf dem Balkon: Was Sie dürfen und was nicht
Laut der eingangs erwähnten Umfrage von Nielsen unter elf Tausend deutschen Verbrauchern würden fast zwei Drittel (63 Prozent) davon nur bei schönem Wetter grillen. Ein knappes weiteres Drittel (31 Prozent) lasse sich demnach auch dann nicht vom Grillen abbringen, wenn das gute Grillwetter ausbliebe. Gerade in Punkto Wetter ist der Grill auf dem Balkon insofern praktisch, als dass er Ihnen die Möglichkeit bietet, bei einem plötzlich aufkommenden Regenschauer schnell ins Trockene des Hauses zu kommen – lediglich der Grillmeister müsste dann am Grill ausharren, bis alles Grillgut zubereitet wäre. Und klar, der Balkon ist für viele Menschen ohne Garten, Terrasse oder öffentlichen Grillenplatz um die Ecke die einzige Möglichkeit, überhaupt im Freien zu grillen.
Schauen wir zuerst auf die deutsche Rechtslage zum Grillen auf dem Balkon:
Deutsches Grillrecht: Grillen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt
Hierzulande ist das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt. Aber: Mietvertrag oder Hausordnung dürfen es ausdrücklich einschränken oder verbieten. Das Landgericht Essen entschied, dass das Verbot im Mietvertrag eines Mehrfamilienhauses wirksam sei (Aktenzeichen: 10 S438/01). Prüfen Sie deshalb unbedingt genau, ob Ihr Mietvertrag und/oder Ihre Hausordnung eine Klausel dazu enthalten und was diese besagt.
Wichtig: Ein Grillverbot darf hingegen nicht nachträglich in einen bereits bestehenden Mietvertrag aufgenommen werden.
Setzen Sie sich über das Verbot Ihres Vermieters hinweg, müssen Sie damit rechnen, von diesem wegen des Verstoßes gegen sein Grillverbot abgemahnt zu werden. Wer auch die Abmahnung ignoriere und weiterhin wiederholt auf seinem Balkon grille, dem drohe laut Aussage des deutschen Mieterbundes sogar eine Kündigung.
Wichtig: Für Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus gilt kein automatisches Grillrecht, nur, weil Sie sich beim Grillen auf dem Balkon an die Grillregeln halten. Auch bei Wohneigentum kann ein Grillverbot oder ein beschränktes Grillrecht bestehen (Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Aktenzeichen: 20 W 119/06) – und zwar dann, wenn die Eigentümergemeinschaft mehrheitlich ein komplettes oder eingeschränktes Grillverbot erlassen hat. Das gilt für jede Partei im Haus und ist als Teil der Hausordnung rechtlich bindend.
Rücksichtnahme auf die Nachbarn & Rücksichtspflicht der Nachbarn
Rauchbelästigung der Nachbarn vermeiden
Beachten Sie beim Grillen auf dem Balkon, dass Sie Ihre Nachbarn damit nicht belästigen. Insbesondere diejenigen von Ihnen, die zu der großen Gruppe der Holzkohlegrill-Fans gehören – das sind immerhin 65 Prozent der in der Nielsen-Umfrage befragten deutschen Verbraucher – sollten aufpassen, dass der von Ihrem Grill abziehende Rauch und Ruß nicht in Nachbars Stube landen.
Denn maßloses und rauchlastiges Grillen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und verstößt gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz und landesrechtliche Immissionsschutzgesetze verstoßen und mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Gefahr von Rauch, Ruß und Feuer beim Grillen mit einem Holzkohlegrill auf dem Balkon ist unumstritten. Vermieter von Mietshäusern rechtfertigen damit das Verbot, mit diesem Grillgerätetyp auf dem Balkon zu grillen.
Während ein Nachbar den Grillrauch und -ruß von Ihrem Balkon nicht hinnehmen muss, kann er gegen den typischen Grillgeruch nichts einwenden. Das Landgericht München urteilte, dass ein generelles Grillverbot genauso unzulässig sei wie eine generelle Grillerlaubnis. Der Nachbar müsse grundsätzlich gelegentliches Grillen in der Sommerzeit dulden. Entstünden aber wesentliche Beeinträchtigungen, käme sogar ein Grillverbot in Betracht (Aktenzechen: I 15 S 22735/03).
Um den Grill auf Ihrem Balkon stehen demnach buchstäblich
- das Gebot der Rücksichtnahme Ihrerseits
- und die gegenseitige Rücksichtspflicht der Mietparteien Ihres Hauses.
Das heißt: Wenn Sie auf dem Balkon mit einem Elektrogrill grillen, nach dem Holzkohlegrill mit 36 Prozent immerhin Platz 2 auf der Liste der hierzulande beliebten Grillgeräte, dann machen Sie es richtig. Sowohl der Elektrogrill als auch der Gasgrill (Platz 3: 17 Prozent) produzieren bei korrekter Anwendung erheblich weniger Abgase als der Holzkohlegrill.
Bleibt die Geruchsbelästigung durch Ihr Grillevent auf ortsüblichem Niveau, haben Sie nichts zu befürchten. Das Stuttgarter Landgericht empfiehlt in seinem Urteil (Aktenzeichen: 10 T 359/96), auf dem Balkon „möglichst mit Elektrogrill und Aluschalen statt Holzkohlegrill zu arbeiten“. Wobei Gerichte in Hamburg (Amtsgericht Hamburg-Mitte, Aktenzeichen: 40 C 229/1972) und Düsseldorf (Landesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 25 T 435/90) das Grillen mit einem offenen Holzkohlengrill auf dem Balkon komplett untersagten.
Lärmbelästigung der Nachbarn vermeiden
Wegen der eben erwähnten Rücksichtnahme auf Ihre Nachbarn, sollten Sie grundsätzlich die allgemeine Nachtruhe von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens beachten, die in den Bundesländern gilt. Stellt Ihre Hausordnung zusätzliche Regeln auf, sind auch diese bindend. Während der Nachtruhe dürfen Sie so Gespräche nur noch in Zimmerlautstärke führen und die Geräusche dürfen nicht über die Wände Ihrer Wohnung hinaus zu hören sein. Auf dem Balkon geführt, könnte allerdings jeder Nachbar Ihr Gespräch mithören – es würde als Ruhestörung gelten. Bei Zuwiderhandlungen droht Ihnen ein Ordnungsgeld und bei wiederholter Ruhestörung nach einer Abmahnung seitens Ihres Vermieters sogar die fristlose Kündigung.
Wichtig: Als Mieter stehen Sie auch für ein Fehlverhalten Ihrer Balkongäste ein.
Laut dem Mieterbund seien Vorgaben wie ein Mal im Monat auf dem Balkon grillen zu dürfen reine Einzelfallentscheidungen, die sich nicht verallgemeinern ließen. So würden deutsche Gerichte ganz unterschiedliche Zahlen nennen, zum Beispiel:
- 25 Mal pro Jahr maximal 2 Stunden und nur bis maximal 21 Uhr (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Aktenzeichen: 3 C 14/07)
- 2 Mal pro Monat zwischen 17 und 22.30 Uhr (Landgericht Aachen)
- allabendlich bis 22 Uhr, vier Mal pro Jahr bis 24 Uhr (Oberlandesgericht Oldenburg, Aktenzeichen: 13 U 53/02)
- von April bis September 1 Mal im Monat, wenn Nachbarn spätestens 48 Stunden zuvor informiert sind (Amtsgericht Bonn)
Grillrecht auf dem Balkon in Österreich und in der Schweiz
Auf einem österreichischen Balkon gilt österreichisches Grillrecht, auf einem schweizerischen Balkon schweizerisches Grillrecht – die inhaltlich weitgehend mit dem deutschen übereinstimmen.
Holzkohlegrill und Alternativen zum Grillen auf dem Balkon
Man unterscheidet die gängigen Grilltypen nach der Art ihrer Befeuerung in
- den Holzkohlgrill,
- den Elektro-Grill
- und den Gasgrill,
die es auch in Varianten gibt. Beim Grilltyp Holzkohlegrill beispielsweise sind Kugelgrill und Smokergrill beliebte Varianten, wobei Letzterer für den Balkon eher ungeeignet ist, da er bis zu zehn Stunden in Betrieb ist, um das Grillgut zu räuchern. Ein solcher Dauergrillbetrieb kollidiert sicher mit der von Ihnen erwarteten Rücksichtnahme auf Nachbarn (siehe oben).
Holzkohlegrill auf dem Balkon: Vor- und Nachteile
Der Holzkohlegrill ist der Klassiker unter den Grills. Er beschert Ihrem Grillgut das typische Raucharoma und verbreitet mit seinem offenen Feuer eine angenehme Stimmung – wegen beidem ist der Grilltyp sehr beliebt. Zum Befeuern eines Holzkohlegrills brauchen Sie Holzkohle oder Alternativen aus Bambus oder Olivenkernen, die mit Hilfe eines Grillanzünders angezündet werden. Den gibt‘s fest oder flüssig. Das Grillgut wird direkt über der glühenden Holzkohle gegrillt. Für ein optimales Grillerlebnis müssen Sie allerdings geraume Vorbereitungszeit einplanen, da die Kohle richtig durchgeglüht sein muss, bevor Fleisch, Fisch, Gemüse oder Obst auf den Grill kommen.
Die beim Grillen mit dem Holzkohlegrill anfallende Asche müssen Sie nach dem Grillen entsorgen, in der Regel führt der Entsorgungsweg durch die Wohnung. Dabei ist Vorsicht geboten, denn die Glut kann lange heiß sein. Typischerweise erzeugt ein Holzkohlegrill während des Grillbetriebs Rauch. Und die Brandgefahr ist insgesamt recht hoch, denn fliegende Funken und aus dem Grill fallende Glut und Asche können leicht Brände verursachen.
Elektro-Grill auf dem Balkon: Vor- und Nachteile
Ein Elektro-Grill grillt mit Strom. Er gibt ihn in Varianten: vom Tischgrill bis hin zum Standgrill. Da er kein offenes Feuer zum Grillen verwendet, können Sie den Elektrogrill ohne größere Gefahr auf dem Balkon einsetzen. Von Vorteil ist beim Elektrogrill, dass kaum Schmutz anfällt und sich der Grill einfach reinigen lässt. Zum Starten des Grills stecken Sie den Stecker in eine Steckdose. Moderne Elektrogrills sind schnell einsatzbereit. Für ein optimal zubereitetes Grillgut lassen sich Temperatur und Hitze komfortabel regeln. Bei Elektrogrills zählt die Leistung – gute Geräte grillen mit mindestens 180 bis 200 Grad Celsius. Dem elektrisch gegrillten Fleisch fehlt allerdings der typische Grillgeschmack eines Holzkohlegrills. Zudem lässt er dessen Feuer vermissen.
Gas-Grill auf dem Balkon: Vor- und Nachteile
Ein Gasgrill kombiniert die Vorteile des Holzkohle- und Elektrogrills. Der Grillrost wird vom regelbaren Gasbrenner erhitzt, der das aus der Gasflasche zugeführt Gas verfeuert. Gegrillt wird per Knopfdruck, Gasgrills erzeugen problemlos auch hohe Temperaturen. Das geschieht in der Regel in fünf bis zehn Minuten. Nach dem Grillen auf dem Balkon schalten Sie einen Gasgrill aus und lassen die Roste abkühlen, bevor Sie sie zum Reinigen herausnehmen. Zum Abschalten wird die Gasflasche zugedreht. Die meisten Gasgrills haben einen Deckel. Das erlaubt Ihnen verschiedene Garmethoden.
Unser Tipp: Halten Sie immer eine Gasflasche in Reserve bereit, damit Ihr Grillerlebnis nicht unverhofft mittendrin endet, weil die Gasflasche leer ist.
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Alternativen zum klassischen Grill auf dem Balkon liefert Ihnen unser Beitrag Feuerschale oder Feuerkorb – Was ist besser?
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Artikelbild: ©iStock/criene
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