Ab einer gewissen Höhe gehören auch vermeintlich kleine Bauprojekte auf den Tisch des Bauinspektors. Grundsätzlich ist jede Veränderung, die von außen sichtbar ist, bewilligungspflichtig. Dazu gehören oftmals auch Nebengebäude wie Carports. Wir verraten Ihnen, wie Sie Ihren Bauantrag bestmöglich vorbereiten, welche Richtlinien Sie dabei beachten müssen und wo gar keine Genehmigung nötig ist.
Richtlinien für die Carport Baugenehmigung in der Schweiz
Bauliche Vorhaben auf Ihrem Grundstück, darunter gehören auch Carports und Garagen, unterliegen den gesetzlichen Richtlinien und Regelungen der kommunalen Behörden.
Unterschiede von Kanton zu Kanton
Da sich die Regelungen bezüglich einer Carport Baugenehmigung nicht nur von Kanton zu Kanton, sondern teils sogar von Stadt zu Stadt unterscheiden können, empfehlen wir sich persönlich bei Ihrem zuständigen Bauamt beraten zu lassen.
Einen ersten Aufschluss darüber, ob Sie für Ihren Carport oder Ihre Garage eine Baugenehmigung benötigen, können Sie den Landesbauordnungen der einzelnen Kantone entnehmen. Sollte Ihr Carport die darin vorgegebenen Höchstmaße überschreiten, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Diese Information ersetzt aber keinesfalls das Gespräch beim Amt!
Unser Tipp: Auch wenn Ihr Carport keine Baugenehmigung benötigt, sollten Sie trotz allem auf Baudenkmäler und Naturschutzgesetze achten!
Berücksichtigen Sie den Bebauungsplan
Der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde regelt die bauliche Entwicklung und Ausführung in Ihrem Einzugsgebiet. Er ist Teil der Gemeinde- und Städteentwicklung und muss auch bei Bauvorhaben wie Carports oder Garagen beachtet werden.
Für den Fall, dass kein Bebauungsplan existiert, gilt das Baugesetzbuch auf Kantonebene!
Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung
Sie müssen zudem immer die Vorschriften Ihrer Kantonalen Bauordnung einhalten zu
- Abstandsflächen
- Statische Anforderungen
- Brandschutz
- Zugelassene Baustoffe
Carport Baugenehmigung: Formulare
Wenn Ihr Bauvorhaben einen Bauantrag benötigt, gibt es einige Formulare, die Sie ggf. ein Architekt/Bauingenieur einreichen müssen. In vielen Kantonen muss ein Bauantrag sogar von einer qualifizierten Person (Architekt, Bauingenieur) unterschrieben werden.
Die folgende Liste stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig, welche zusätzlichen Dokumente Sie für die Beantragung ggf. noch brauchen.
- Bauantragsformular
- Baubeschreibung und Übersicht über die Herstellungskosten
- Bauzeichnung mit Grundriss, Schnitten und Ansichten
- Statik
- Einfacher Lageplan des Baugrundstücks vom Katasteramt
- Baugenehmigungsverfahren mit Unterschrift des Entwurfsverfassers (Architekt oder Bauingenieur)
- Baugenehmigungsverfahren für die Statik mit Unterschrift des Ausstellers der Statik
Tipp: Bei der Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien wird es schnell sehr kompliziert und undurchschaubar. Sie können Fachleute, wie Architekten oder Ingenieure hinzuziehen, welche die Fragen der Genehmigung für Sie klären.
Zum Schluss: Sprechen Sie mit den Nachbarn
Um spätere Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden, ist es immer gut vorab das Bauvorhaben den Nachbarn vorzustellen.
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Bild: ©iStock.com/Epitavi
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