Braucht ein Saunaofen eine Genehmigung? Welche Regeln, Vorschriften und Gesetze gelten für Saunaöfen? Wer genehmigt den holzbefeuerten Saunaofen: der Schornsteinfeger oder ein Amt? Wie läuft die Abnahme von Holz-Saunaöfen ab und was kostet das? Welche besondere Regelung gilt in der Schweiz für den Betrieb Sauna-Holzöfen? Fragen über Fragen, die wir Ihnen nachfolgend beantworten werden.
Sauna mit Ofen: Ein schönes Erlebnis
Der Sauna-Ofen ist das Herzstück der Sauna, denn er sorgt für die nötige Hitze und Atmosphäre. Grundsätzlich haben Sie die Wahl zwischen Sauna-Öfen,
- die mit Holz befeuert
- oder die mit Strom betrieben
werden. Unser Beitrag Sauna-Heizung: Holzofen oder Elektro? vergleicht beide Systeme und stellt die Vor- und Nachteile von einem Sauna-Holzofen denen eines Sauna-Elektroofens gegenüber.
Der vorliegende Ratgeber informiert Sie darüber, ob Sie für den Betrieb Ihres Saunaofens eine Genehmigung brauchen und wie Sie gegebenenfalls an diese kommen.
Elektro-Saunaofen: Keine Genehmigung erforderlich
Ein elektrischer Saunaofen erzeugt die Wärme mit Hilfe von Elektrizität (Strom). Er wandelt die elektrische Energie in thermische Energie um. Verfeuert wird dabei nichts. Daher gilt der Elektro-Saunaofen vor dem Gesetz nicht als „Feuerstelle“. Sowohl seine Installation als auch sein Betrieb sind „verfahrensfrei“. Das heißt, Sie brauchen keine spezielle Genehmigung für Ihren elektrischen Saunaofen – der Schornsteinfeger ist dafür nicht zuständig.
Unser Tipp: Die für den Betrieb eines Saunaofens nötige Starkstromleitung darf nur ein zugelassener Elektriker verlegen. Sie dürfen das nicht in DIY-Manier in Eigenleistung tun - es besteht Gefahr für Leib und Leben!
Saunaofen aus Holz: Genehmigung erforderlich
Ein mit Holz befeuerter Saunaofen ist dagegen eine Feuerstelle. Er verbrennt den nachwachsenden Rohstoff Holz und erzeugt aus der chemisch darin gebundenen Energie Heizwärme. Der Holz-Saunaofen unterliegt technisch wie betriebstechnisch verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und Regelungen.
Das sagt die DIN EN 15821 zum Holz-Saunaofen
Seit Juli 2011 ist die europäische Norm DIN EN 15821 in Kraft. Die Norm ist eine Prüf- und Zulassungsnorm. Sie regelt das sogenannte „In-Verkehr-Bringen“ von mit Holz befeuerten Sauna-Öfen europaweit. Alle holzbeheizten Saunaöfen, die seitdem in Europa verkauft werden, müssen die Anforderungen der Euro-Norm erfüllen und entsprechend geprüft sein.
Zum Regelungsbereich der Sauna-Holzofen-Norm gehören unter anderem Aspekte wie Werkstoffe, Auslegung und Ausführung des Geräts, darunter die Reinigung der Heizflächen, die Abgasstutzen, der Aschekasten und die Ascheentfernung, der Feuerraum-Bodenrost, die Verbrennungsluftzufuhr, die Einstelleinrichtung der Abgasregulierung, die Feuer- und Fülltüren, die Anheizeinrichtung und der Stehrost/die Stehplatte.
Das sagt das CE-Kennzeichen über Holz-Sauna-Öfen aus
Seit 1.7.2013 ist die CE-Markierung für holzbeheizte Saunaöfen in allen europäischen Wirtschaftsraum-Ländern Pflicht. Seitdem ist es verboten, Holz-Saunaöfen ohne CE-Zeichen auf den Markt zu bringen.
Wichtig: Saunaöfen Holz, die in Reseller-Lager sind, gelten als "auf dem Markt" befindliche – sie dürfen wie gewöhnlich verkauft und installiert werden, die CE-Kennzeichnung wird nicht rückwirkend verlangt.
Das sagen BImSchV und BImSchG zu holzbefeuerten Saunaöfen
Bei einem mit Holz befeuerten Saunaofen greifen die Bundes-Immissionsschutz-Verordnungen (kurz: BImSchV). Das Bundes-Immissions-Schutz-Gesetz (BImschG) regelt potentiell schädliche Umwelteinwirkungen infolge von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und Ähnlichem. Das Gesetz definiert demnach die grundsätzlichen Anforderungen an Saunaöfen. Die praxisrelevanten, vorwiegend technischen Details regeln dagegen zahlreiche Durchführungs-Verordnungen (Kurz: BImSchV). Sie enthalten unter anderem konkrete
- Anforderungen an Holzöfen,
- Einzelheiten zum Genehmigungsverfahren
- sowie zur Überwachung von Holzöfen.
Seit 1. Januar 2015 ist die zweite Stufe BImSchV in Kraft. Sie umfasst auch verschärfte Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid und erhöhte Anforderungen an den Mindest-Wirkungsgrad von Feuerstätten. So hat demnach der Schornsteinfeger bei seiner jährlichen Kontrolle darauf zu achten, dass die folgenden Grenzwerte nicht überschritten werden:
- CO-Ausstoß: 4.000 mg/Nm (Stand: 11/2017)
- Abgegebener Staub: 150 mg/Nm (Stand: 11/2017)
Neu gekaufte Sauna-Holzöfen
Ein heute neu gekaufter Holz-Saunaofen muss den Anforderungen der zweiten Stufe der BImSchV gerecht werden, damit er in Deutschland betrieben werden kann.
Unser Tipp: Für den Umzug mit Sauna-Ofen gilt: Er wird vom Gesetzgeber als Neukauf verstanden!
Saunaöfen mit Kaufdatum vor 22. März 2010
Bei Bestandsgeräten, also Holz-Saunaöfen, die Sie vor dem 22. März 2010 gekauft haben, hängt es von mehreren Faktoren ab, ob und wie lange Sie den Holz-Saunaofen noch betreiben dürfen. Die Öfen müssen vergleichsweise geringe Anforderungen an einen unbefristeten Bestandsschutz erfüllen. Andernfalls droht – abhängig vom Datum auf dem Typenschild – die Stilllegung.
- Datum auf dem Typenschild des Ofens ist von vor 31.12.1974 beziehungsweise nicht feststellbar: Stilllegung am 31.12.2014
- Datum auf dem Typenschild des Ofens vom 1.1.1975 bis 31.12.1984: Stilllegung am 31.12.2017
- Datum auf dem Typenschild des Ofens vom 1.1.1985 bis 31.12.1994: Stilllegung am 31.12.2020
- Datum auf dem Typenschild des Ofens vom 1.1.1995 bis 21.3.2010: Stilllegung am 31.12.2024
Gibt es keine Prüfwerte für Ihren Sauna-Holzofen, dann besteht die Möglichkeit, dass Ihr Schornsteinfeger vor Ort eine sogenannte Einstufungs-Messung durchführt. Ergibt diese Messwerte innerhalb der geltenden Grenzwerte für CO und Staub, dürfen Sie Ihren holzbefeuerten Saunaofen nach heutigem Kenntnisstand unbefristet und ohne extra Maßnahmen weiter betreiben.
Sonderregel fürs Stadtgebiet München: Bestandsgeräte, die den Anforderungen der zweiten Stufe BImSchV nicht gerecht werden und vor dem 30.10.1999 in Betrieb gingen, müssen Sie spätestens am 31.12.2018 stilllegen (lassen).
Saunaöfen im Bestand mit Kaufdatum 22. März 2010 bis 31.12.2014
Bestehende Holz-Sauna-Öfen, die Sie zwischen dem 22.3.2010 und 31.12.2014 gekauft haben, mussten die Anforderungen der ersten Stufe der BImSchV bereits erfüllen. Daher gilt nach heutigem Kenntnisstand: Diese Öfen genießen einen Bestandsschutz und Sie können sie unbefristet betreiben.
Saunaöfen im Bestand mit Kaufdatum nach 31.12.2014
Bestehende Geräte, die Sie nach dem 31.12.2014 gekauft haben, genießen nach heutigem Kenntnisstand einen Bestandsschutz und können daher unbefristet betrieben werden.
Was die Ofen-Ampel über Ihren Sauna-Holzofen aussagt
Seit dem 1. Januar 2018 ist ein Energie-Label für Öfen und Kamine bis 50 Kilowatt (kW) Heizleistung Pflicht. Die „Ofen-Ampel“ bekommen Sie für Ihren Holz-Saunaofen vom Schornsteinfeger. Sie stuft den Ofen nach den von ihm verursachten Emissionen ein und zeigt auf, wie groß die Auswirkungen auf die Umwelt sind.
Das müssen Sie zur Abnahme Ihres Sauna-Holzofens durch den Schornsteinfeger wissen
Erfüllt Ihr Sauna-Holzofen die Vorgaben der DIN EN 15821 und der BImSchV und trägt er zudem das CE-Zeichen, spricht alles dafür, dass Sie dafür vom Schornsteinfeger eine Zulassung bekommen.
3 Gründe, warum der Schornsteinfeger den Holz-Saunaofen abnehmen muss
- Die Abnahme Ihres Sauna-Holzofens vom Schornsteinfeger ist ein Muss, denn nicht fachmännisch montierte Öfen oder Schornsteine bergen erhebliche Gefahren. Aus undichten Rauchrohren kann giftiges Kohlenmonoxid austreten. Das unsichtbare und geruchlose Gas führt in Innenräumen zu Kohlenmonoxid-Vergiftungen, die tödlich enden können.
- Die offizielle Abnahme von Saunaöfen dient zugleich dem Brandschutz: Zu nahe an brennbaren Holzverkleidungen platzierte Rauchrohre können Brände auslösen.
- Ein fachgerecht installierter Saunaofen verbrennt das Holz optimal, so dass möglichst geringe Schadstoffe emittiert werden. Das Gesetz schreibt für Feuerstätten bestimmte Grenzwerte (siehe oben) von Luftschadstoffen vor – ihre Einhaltung überprüft der Schornsteinfeger.
Wann Schornstein und Holz-Saunaofen abgenommen werden müssen
Sie stehen in der Pflicht, Ihren Holz-Saunaofen beziehungsweise Schornstein vom Schornsteinfeger abnehmen zu lassen, wenn diese neu installiert, baulich verändert oder saniert werden. Kommen Sie der Pflicht nicht nach, droht eine Geldbuße von bis zu 5.000,- (§24 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz). Zudem erlischt im Schadensfall (Rauch, Brand) bei nicht erfolgter Abnahme der Versicherungsschutz.
So läuft die Abnahme von Schornstein und/oder Saunaofen ab
Nur Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger (Bezirkskaminkehrmeister) darf Schornstein und Saunaofen abnehmen. Welcher Schornsteinfeger das ist, darüber gibt beispielsweise der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Auskunft. Die Abnahme eines Schornsteins erfolgt nach einer vorschriftsgemäßen Prüfung von unter anderem: Versorgung mit Verbrennungsluft, Dichtigkeitsprüfung von Schornstein und Feuerstätte, Brandschutz, Zug im Kamin/Ofen, Rauchabzug, Durchfeuchtung/Versottung des Schornsteins. Anschließend bekommen Sie einen Feuerstätten-Bescheid.
Was die Abnahme kostet
Die Kosten der Abnahme liegen je nach Aufwand zwischen 40 und 150,-.
Sauna-Holzofen: Was Sie zum Betrieb eines Holz-Saunaofens in der Schweiz wissen müssen
In der Schweiz gilt seit 1. Oktober 2014 das revidierte Bauproduktegesetz des Bundes (BauPG). Für Feuerungsaggregate und Abgasanlagen brauchen Sie n der Schweiz keine VKF-Zulassungen mehr. Dafür aber zwingend eine vom Hersteller zur Verfügung gestellte Leistungserklärung. Diese muss via Homepage einfach zugänglich gemacht werden. Die meisten Leistungserklärungen der in der Schweiz gehandelten Feuerstellen finden sich inzwischen nicht nur auf den Webseiten der einzelnen Hersteller, sondern sie sind auch einfach auf dem Online-Portal des deutschen Industrieverbands HKI zugänglich.
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Titelbild: ©iStock/SKatzenberger
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